
Sachkunde
Bundesweite Bestimmungen zum Sachkundenachweis für Hundehalter
BGBl. II - Ausgegeben am 18. Juni 2026 - Nr. 144
seit 1. Juli 2026 gelten in Österreich neue bundesweite Bestimmungen zum Sachkundenachweis für Hundehalter aufgrund der Novelle des Tierschutzgesetzes.
Alle Personen, die ab dem 1. Juli 2026 erstmals einen Hund übernehmen, müssen den neuen bundesweiten Sachkundenachweis absolvieren.
Der Kurs ist in jenem Bundesland zu absolvieren, in dem der Hund gehalten wird. Der Nachweis gilt anschließend bundesweit.
Der neue Bundes-Sachkundenachweis ersetzt die landesrechtlichen Regelungen nicht automatisch.
Zusätzliche Anforderungen der Bundesländer (z. B. Wiener Hundeführschein oder die NÖ-Sachkunde für bestimmte Hunde) bleiben weiterhin bestehen, sofern das jeweilige Landesrecht dies vorsieht.
Aufbau der bundesweiten Sachkunde
Theoretischer Teil
Muss vor der Anschaffung bzw. Übernahme des Hundes absolviert werden.
4 Unterrichtseinheiten à 60 Minuten
Praktische Teil

NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung 2023 (NÖ Hundepass)
LGBl. 4001 in der Fassung LGBl. Nr. 56/2022
Seit 1. Juni 2023 ist die NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung 2023, LGBl. 4001 in der Fassung LGBl. Nr. 56/2022, in Kraft. Diese neue Verordnung der Landesregierung Niederösterreich regelt den Nachweis der allgemeinen Sachkunde für das Halten von Hunden und der erweiterten Sachkunde für das Halten von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotential und von auffälligen Hunden.

Inhalte der allgemeinen Sachkunde
Einstündige Information
durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt
Gesundheit von Hunden
Auswirkung von Krankheiten
Zweistündige Information
durch eine fachkundige Person
Hund als soziales Lebewesen und Mensch-Hund-Beziehung
Wesen und Verhalten
Sprache des Hundes
Stress bei Hunden, Stressvermeidung
Angst- und Aggressionsverhalten, Aggressionsvermeidung
Gehorsam, Lernverhalten des Hundes





